Versicherungen & VorsorgePflicht10 Min. LesezeitAktualisiert: 2. Juli 2026
Cluster: Versicherungen & VorsorgeStufe: Pflicht

Unfallversicherung für Selbständige (UVG)

Selbständige sind nicht automatisch UVG-versichert. KVG-Unfalldeckung vs. freiwillige UVG: Leistungen, Deckungslücken in CHF und die richtige Wahl.

Unfallversicherung für Selbständige: Das Wichtigste in Kürze

Angestellte in der Schweiz sind über den Arbeitgeber obligatorisch nach UVG unfallversichert. Als Selbständige gilt das nicht: Du bist nicht automatisch gegen Unfall versichert und musst die Deckung selbst organisieren.

Dafür hast du zwei Wege:

  1. Unfalldeckung in der Krankenkasse einschliessen (KVG-Unfalleinschluss): deckt die Heilungskosten, aber keinen Lohnausfall und keine Rente.
  2. Freiwillige Versicherung nach UVG abschliessen: deckt Heilungskosten, Taggeld, Invalidenrente und Hinterlassenenleistungen, wie bei Angestellten.

Die Mindestlösung ist der KVG-Unfalleinschluss, ohne ihn bleiben selbst Arztkosten nach einem Unfall ungedeckt. Die eigentliche Entscheidungsfrage lautet: Wer zahlt dein Einkommen, wenn du nach einem Unfall drei Monate nicht arbeiten kannst?

Kurzantwort: KVG-Unfalldeckung oder freiwillige UVG?

LeistungKVG mit UnfalleinschlussFreiwillige UVG-Versicherung
Heilungskosten (Arzt, Spital)Ja, mit Franchise und SelbstbehaltJa, ohne Franchise und Selbstbehalt
Taggeld bei ArbeitsunfähigkeitNeinJa, 80 % des versicherten Verdienstes
InvalidenrenteNein (nur IV der 1. Säule)Ja, nach UVG-Logik
HinterlassenenleistungenNeinJa
IntegritätsentschädigungNeinJa
KostenPrämienzuschlag in der GrundversicherungPrämie abhängig von versichertem Verdienst und Branche

Praxisregel: Der KVG-Unfalleinschluss ist die Pflicht-Basis für alle Selbständigen ohne anderweitige Deckung. Die freiwillige UVG oder eine Kombination aus Unfalleinschluss plus privatem Unfall-/Krankentaggeld lohnt sich, sobald dein Haushalt von deinem Einkommen abhängt.

Warum bin ich als Selbständige/r nicht automatisch versichert?

Das UVG ist eine Arbeitnehmerversicherung. Obligatorisch versichert ist, wer als Arbeitnehmer/in in der Schweiz arbeitet, die Prämien für Berufsunfälle zahlt der Arbeitgeber. Selbständigerwerbende fallen nicht unter dieses Obligatorium, genauso wenig wie unter die Arbeitslosenversicherung oder das BVG-Obligatorium. Einen Überblick über das ganze Setup gibt der Guide AHV und Sozialversicherungen für Selbständige.

Konkret heisst das beim Wechsel aus der Anstellung:

  • Deine bisherige UVG-Deckung läuft nach Ende des Arbeitsverhältnisses nur begrenzt nach (Nachdeckung, verlängerbar durch Abredeversicherung).
  • Danach bist du ohne eigene Lösung gar nicht gegen Unfall versichert, nicht einmal für Heilungskosten, falls der Unfall in der Krankenkasse ausgeschlossen ist.

Weg 1: Unfalldeckung über die Krankenkasse (KVG)

In der obligatorischen Grundversicherung kannst du den Unfall einschliessen. Angestellte mit UVG-Deckung sistieren diesen Einschluss üblicherweise, als Selbständige/r musst du ihn aktivieren.

Was der Einschluss leistet:

  • Behandlungskosten nach Unfall wie bei Krankheit
  • aber mit Franchise und Selbstbehalt, die du selbst trägst
  • kein Taggeld, keine Rente, keine Hinterlassenenleistungen

Der Unfalleinschluss löst also nur das medizinische Kostenproblem. Das wirtschaftliche Problem, den Erwerbsausfall, löst er nicht. Details zur Grundversicherung findest du im Guide Krankenkasse für Selbständige.

Weg 2: Freiwillige Versicherung nach UVG

Als Selbständige/r mit Wohnsitz in der Schweiz kannst du dich freiwillig nach UVG versichern, ebenso mitarbeitende Familienmitglieder. Du erhältst damit im Wesentlichen dieselbe Deckung wie Angestellte:

  • Heilungskosten ohne Franchise und Selbstbehalt
  • Taggeld von 80 % des versicherten Verdienstes bei Arbeitsunfähigkeit
  • Invalidenrente bei bleibender Erwerbsunfähigkeit
  • Hinterlassenenleistungen für Familie
  • Deckung für Berufs- und Nichtberufsunfälle sowie Berufskrankheiten

Wichtige Eckwerte (Stand 2026):

PunktWert
Maximal versicherter VerdienstCHF 148'200 pro Jahr
Minimal versicherter Verdienst (Selbständige)45 % des Höchstbetrags, also CHF 66'690 pro Jahr
Minimal versicherter Verdienst (mitarbeitende Familienmitglieder)30 % des Höchstbetrags

Die 45-%-Eintrittsschwelle ist zugleich die grösste Hürde: Wer weniger als CHF 66'690 verdient, muss sich trotzdem auf dieser Basis versichern und zahlt entsprechend hohe Prämien. Der Bundesrat hat 2026 eine UVV-Änderung in die Vernehmlassung geschickt, welche die Schwelle auf 30 % (CHF 44'460) senken soll. Bis zur Inkraftsetzung gilt die 45-%-Regel; prüfe den aktuellen Stand vor dem Abschluss.

Abschliessen kannst du die freiwillige UVG beim Versicherer, der auch deine Branche versichern würde (bei gewerblichen Branchen oft die Suva, sonst private UVG-Versicherer, teilweise als "Unternehmerversicherung" angeboten).

Alternative: private Unfall-Zusatzlösungen

Statt der freiwilligen UVG bieten Versicherer auch private Unfalltaggeld- und Kapitalversicherungen nach VVG an. Diese sind flexibler bei der Höhe (keine 45-%-Schwelle), aber inhaltlich frei gestaltbar, vergleiche Leistungen, Ausschlüsse und Gesundheitsprüfung genau. Für viele Solo-Selbständige ist auch die Kombination sinnvoll: KVG-Unfalleinschluss plus ein Krankentaggeld, das Unfall miteinschliesst.

Übergang aus der Anstellung: die Abredeversicherung

Beim Start in die Selbständigkeit entsteht die Lücke oft schon in den ersten Wochen. So läuft der Übergang sauber:

  1. Während der Kündigungsfrist: Du bist noch über den Arbeitgeber UVG-versichert.
  2. Nach dem letzten Arbeitstag: Die Nichtberufsunfall-Deckung läuft nur begrenzt nach (in der Regel 31 Tage).
  3. Abredeversicherung: Du kannst die NBU-Deckung des bisherigen Arbeitgebers per Abrede um bis zu 6 Monate verlängern. Das musst du aktiv beim bisherigen UVG-Versicherer beantragen und selbst bezahlen, bevor die Nachdeckung abläuft.
  4. Spätestens danach: Unfalleinschluss in der Krankenkasse aktivieren oder freiwillige UVG abschliessen.

Die Abredeversicherung ist vor allem dann wertvoll, wenn du in den ersten Monaten der Selbständigkeit noch keine definitive Lösung gewählt hast: Sie erhält dir vorübergehend das volle UVG-Leistungsniveau inklusive Taggeld und Rente. Wer den Schritt in die Selbständigkeit plant, sollte diesen Punkt fix in die Startcheckliste aufnehmen, siehe auch Selbständig machen in der Schweiz.

Sonderfall Nebenerwerb: bin ich über den Arbeitgeber gedeckt?

Wenn du nebenberuflich selbständig bist und daneben angestellt, hängt deine Deckung von deinem Pensum ab:

  • Arbeitest du beim Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche, bist du dort gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle (NBU) versichert. Die NBU-Deckung umfasst auch Unfälle während deiner selbständigen Tätigkeit, denn aus Sicht des UVG sind das Nichtberufsunfälle.
  • Arbeitest du weniger als 8 Stunden pro Woche, bist du beim Arbeitgeber nur gegen Berufsunfälle versichert. Dann darfst du die Unfalldeckung in der Krankenkasse nicht sistieren.

Achtung bei Veränderungen: Wer das Pensum reduziert oder die Anstellung aufgibt, verliert die NBU-Deckung und muss sofort den KVG-Unfalleinschluss aktivieren. Mehr zur Gesamtkonstellation im Guide Nebenberuflich selbständig in der Schweiz.

Rechenbeispiel: Was kostet die Deckungslücke ohne Taggeld?

Ein selbständiger Schreiner, AHV-pflichtiges Einkommen CHF 90'000, verunfallt beim Skifahren und fällt 4 Monate aus. Er hat nur den KVG-Unfalleinschluss.

PositionMit nur KVG-UnfalleinschlussMit freiwilliger UVG
Heilungskosten (Spital, Physio)gedeckt, abzüglich Franchise und Selbstbehalt (bis CHF 3'000 aus eigener Tasche möglich)voll gedeckt
Erwerbsausfall 4 Monate (Basis CHF 7'500 pro Monat)CHF 30'000 ungedecktTaggeld 80 %: ca. CHF 24'000
Bleibende Teilinvaliditätnur IV der 1. Säulezusätzlich UVG-Invalidenrente

Die Lücke von CHF 30'000 entsteht nicht durch die Arztrechnung, sondern durch den fehlenden Erwerbsersatz. Genau diese Position wird beim Sparen an der Versicherung am häufigsten übersehen.

Entscheidungsmatrix: Welche Lösung passt zu wem?

ProfilSinnvolle Lösung
Vollzeit selbständig, Haushalt hängt am EinkommenKVG-Unfalleinschluss plus Taggeldlösung, freiwillige UVG prüfen (ab CHF 66'690 Einkommen gut abbildbar)
Vollzeit selbständig, hohe Reserven, keine Unterhaltspflichtenmindestens KVG-Unfalleinschluss, Erwerbsausfallrisiko bewusst selbst tragen oder mit langer Wartefrist versichern
Körperlich arbeitend (Handwerk, Pflege, Sport)Unfallrisiko hoch: freiwillige UVG oder solide Unfalltaggeld-Lösung priorisieren
Nebenerwerb, angestellt mit 8+ Stunden pro Wocheüber Arbeitgeber BU und NBU gedeckt, Lücke erst bei Pensumsreduktion oder Kündigung
Nebenerwerb, angestellt unter 8 Stunden pro WocheKVG-Unfalleinschluss zwingend aktiv halten
Einkommen deutlich unter CHF 66'690freiwillige UVG aktuell oft unverhältnismässig, KVG-Unfalleinschluss plus VVG-Taggeld prüfen, UVV-Revision beobachten

Was kostet die Unfalldeckung?

Konkrete Prämien hängen von Branche, Alter, Kasse und versichertem Verdienst ab, deshalb hier nur die Logik:

  • KVG-Unfalleinschluss: ein prozentualer Zuschlag auf die Grundversicherungsprämie, für die meisten die günstigste Position im Paket.
  • Freiwillige UVG: Prämie in Promille bis Prozent des versicherten Verdienstes, stark branchenabhängig. Ein Büroberuf zahlt deutlich weniger als ein Handwerksbetrieb, weil das Berufsunfallrisiko eingepreist wird.
  • Private Unfall-/Taggeldlösungen nach VVG: abhängig von Taggeldhöhe, Wartefrist und Gesundheitsprüfung.

Vergleiche nie nur die Prämie, sondern die Leistung pro Franken: Eine UVG-Lösung mit Taggeld, Rente und Heilungskosten ohne Franchise ist mit einem blossen Unfalleinschluss nicht vergleichbar. Hole konkrete Offerten ein und rechne sie gegen deine Lücke aus dem Beispiel oben.

Sobald du Mitarbeitende hast: UVG wird Pflicht

Mit der ersten angestellten Person änderst du die Kategorie: Für Arbeitnehmende ist die UVG-Versicherung obligatorisch, und zwar ab dem ersten Arbeitstag:

  • Berufsunfälle und Berufskrankheiten: immer versichert, Prämie zahlt der Arbeitgeber
  • Nichtberufsunfälle: ab 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber, Prämie darf den Mitarbeitenden vom Lohn abgezogen werden

Du musst den Betrieb vor dem ersten Arbeitstag bei einem UVG-Versicherer anmelden (je nach Branche Suva oder ein privater Versicherer). Deine eigene Deckung als Inhaber/in einer Einzelfirma bleibt davon unberührt, du bist weiterhin nicht obligatorisch versichert.

Die häufigsten Fehler

1. Unfalldeckung in der Krankenkasse sistiert lassen

Der Klassiker beim Wechsel aus der Anstellung: Die Sistierung bleibt aktiv, obwohl die UVG-Deckung des alten Arbeitgebers längst abgelaufen ist. Dann sind nicht einmal Heilungskosten gedeckt.

2. Heilungskosten mit Einkommensschutz verwechseln

Der KVG-Unfalleinschluss zahlt den Arzt, nicht deine Miete. Der Erwerbsausfall ist die grössere Position.

3. Freizeitunfälle unterschätzen

Die meisten Unfälle passieren nicht bei der Arbeit, sondern beim Sport, im Haushalt oder im Verkehr. Wer nur an das Berufsrisiko denkt, unterschätzt das Gesamtrisiko.

4. Nach Pensumsreduktion nichts anpassen

Wer im Nebenjob unter 8 Stunden pro Woche fällt, verliert die NBU-Deckung des Arbeitgebers, oft unbemerkt.

5. Unfall doppelt oder gar nicht versichern

Wer freiwillige UVG oder eine NBU-Deckung über den Arbeitgeber hat, kann den Unfalleinschluss in der Krankenkasse sistieren und Prämie sparen. Wer keines von beidem hat, braucht ihn zwingend. Viele zahlen doppelt oder haben gar nichts.

Checkliste

  • Ich weiss, ob ich aktuell über einen Arbeitgeber (8+ Stunden pro Woche) gegen NBU versichert bin.
  • Mein Unfalleinschluss in der Krankenkasse ist korrekt aktiviert beziehungsweise bewusst sistiert.
  • Ich habe beziffert, was 3 bis 6 Monate unfallbedingter Ausfall mich kosten würden.
  • Ich habe entschieden, wie ich den Erwerbsausfall decke: freiwillige UVG, privates Unfall-/Krankentaggeld oder bewusst eigene Reserve.
  • Bei Einkommen ab ca. CHF 66'690 habe ich eine Offerte für die freiwillige UVG eingeholt.
  • Ich prüfe die Deckung bei jeder Änderung von Pensum, Anstellung oder Rechtsform neu.
  • Falls ich Mitarbeitende einstelle: UVG-Anmeldung vor dem ersten Arbeitstag erledigt.

FAQ

Bin ich als Selbständige/r obligatorisch unfallversichert?

Nein. Das UVG-Obligatorium gilt nur für Arbeitnehmende. Als Selbständige/r musst du die Unfalldeckung selbst organisieren, mindestens über den Unfalleinschluss in der Krankenkasse.

Was deckt der Unfalleinschluss in der Krankenkasse?

Nur die Heilungskosten, mit Franchise und Selbstbehalt. Taggeld, Invalidenrente und Hinterlassenenleistungen sind nicht enthalten.

Wer kann sich freiwillig nach UVG versichern?

Selbständigerwerbende mit Wohnsitz in der Schweiz und ihre mitarbeitenden Familienmitglieder. Der versicherte Verdienst muss aktuell mindestens 45 % des UVG-Höchstbetrags betragen, also CHF 66'690 pro Jahr (Stand 2026, eine Senkung auf 30 % ist in der Vernehmlassung).

Ich bin 60 % angestellt und daneben selbständig. Brauche ich etwas?

Bei mindestens 8 Stunden pro Woche beim Arbeitgeber bist du dort auch gegen Nichtberufsunfälle versichert, das deckt Unfälle während der selbständigen Tätigkeit mit ab. Ein Unfalltaggeld für den Ausfall deines selbständigen Einkommens ist damit aber nicht gelöst.

Was ändert sich, wenn ich jemanden anstelle?

Für Mitarbeitende wird die UVG obligatorisch: Berufsunfälle immer, Nichtberufsunfälle ab 8 Stunden pro Woche. Du musst den Betrieb vor Stellenantritt bei einem UVG-Versicherer anmelden.

Quellen

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