Versicherungen & VorsorgeWachstum4 Min. LesezeitAktualisiert: 11. August 2026
Cluster: Versicherungen & VorsorgeStufe: Wachstum

Erste Mitarbeitende einstellen: Lohn, Sozialversicherungen und Alternativen

Wann sich der erste Angestellte für Selbständige lohnt: Anstellung vs. Freelancer-Delegation, Lohnabrechnung, AHV-Registrierung als Arbeitgeber und die Pflichten im Überblick.

Die erste Mitarbeitende: Das Wichtigste in Kürze

Irgendwann reicht der Tag nicht mehr: Der Auftrag kommt, aber die Kapazität nicht. Bevor du jemanden anstellst, lohnt sich eine ehrliche Rechnung – denn eine Anstellung bringt fixe Kosten und administrative Pflichten mit sich, die über den Lohn weit hinausgehen.

Die Kernpunkte:

  • Wahrer Stundenlohn: Lohn + ~15–20 % Arbeitgeberbeiträge + Infrastruktur + Administrationsaufwand.
  • Alternativen prüfen: Delegation an Freelancer oder Temporärarbeit binden weniger fixes Kapital.
  • Als Arbeitgeber:in wirst du abrechnungspflichtig: AHV/IV/EO, ALV, UVG, BVG, Quellensteuer je nach Situation.
  • Arbeitsvertrag und Lohnabrechnung sind Pflicht bzw. üblich – dafür gibt es Vorlagen und Software.

Anstellen oder delegieren? Die Entscheidungshilfe

KriteriumAnstellungFreelancer-Delegation
AuslastungsrisikoTrägst du (Fixlohn)Trägt der Freelancer
Kosten pro StundeMeist höher (Sozialversicherung)Stundensatz, aber flexibel
VerfügbarkeitHoch, planbarNach Vereinbarung
VerwaltungsaufwandLohnabrechnung, VersicherungenRechnungsprüfung
Wissen im TeamBaut sich aufBleibt aussen
SkalierungLangsamSchnell

Viele Selbständige starten mit Hybridmodellen: ein Kernteam aus 1–2 Angestellten plus Freelancer-Pool für Spitzen. Wichtig bei der Delegation: Wer Aufträge weitergibt, bleibt verantwortlich für Qualität – und muss die Abgrenzung zur Scheinselbständigkeit beachten (siehe den Guide zur Scheinselbständigkeit).

Was eine Anstellung wirklich kostet

Rechenbeispiel für einen Monatslohn von CHF 5'000 (Vollzeit, 2026):

PositionGrössenordnung
BruttolohnCHF 5'000
AHV/IV/EO + ALV (Arbeitgeberanteil ~6.4 %)ca. CHF 320
UVG (Unfall, Arbeitgeberanteil)ca. CHF 30–60
BVG ab Obligatoriumsgrenzeca. CHF 100–250
FK-Verwaltung/verb. Aufgaben (Buffet, SUVA-Faktor je nach Branche)variabel
Total Arbeitgeberkostenca. CHF 5'500–5'700

Hinzu kommen: Arbeitsplatz und Equipment, Ferienanspruch (mindestens 4 Wochen, 5 für Jugendliche), Feiertage je nach Kanton, Lohnfortzahlung bei Krankheit (je nach Lösung über Taggeldversicherung, siehe Krankentaggeld für Selbständige für die Logik der Fortzahlung), Weiterbildung.

Formel für den Stundensatz: Arbeitgeberkosten ÷ produktive Stunden. Bei 5'500 Franken und rund 160 produktiven Stunden ergibt das einen internen Stundensatz von ~CHF 34 – dein kundenseitiger Stundensatz muss darüber liegen, sonst verlierst du bei jeder verkauften Angestelltenstunde Geld.

Deine Pflichten als Arbeitgeber:in

  1. AHV-Registrierung: Bei der ersten Anstellung registrierst du dein Unternehmen als Arbeitgeber bei der Ausgleichskasse – die Lohnmeldung (für Selbständige bekannte Prozedur) erweitert sich um die Lohnabrechnung für Mitarbeitende.
  2. UVG-Abschluss: Unfallversicherung ist bei Angestellten obligatorisch (Berufs- und Nichtberufsunfall).
  3. BVG: Obligatorisch, sobald der Jahreslohn der CHF-Perimeter überschreitet (BVG-Eintrittsschwelle); darunter freiwillig.
  4. Quellensteuer: Bei ausländischen Mitarbeitenden ohne C-Bewilligung ziehst du die Quellensteuer ab und führst sie ab.
  5. Arbeitsvertrag schriftlich festhalten: Lohn, Pensum, Ferien, Kündigung, Geheimhaltung, Nebenbeschäftigung.
  6. Lohnabrechnung: Monatlich mit Abzügen und Arbeitgeberbeiträgen – dafür gibt es günstige Lohnprogramme (die zweckmässig oft in Buchhaltungssoftware integriert sind).

Praktischer Ablauf der ersten Anstellung

  1. Bedarf definieren: Welche Aufgaben, wie viele Stunden, ab wann?
  2. Finanzen prüfen: Runway von 6–12 Monaten Lohnkosten ohne neue Aufträge?
  3. Vertrag erstellen und Versicherungen (UVG, BVG, Taggeld) abschliessen.
  4. AHV als Arbeitgeber registrieren, Lohnkonto eröffnen.
  5. Onboarding: Equipment, Zugänge, Einarbeitung – die ersten 2 Wochen entscheiden über die Produktivität.
  6. Führen: Wöchentlich kurze Abstimmung, klare Auftragsbeschreibungen, Feedback einholen.

Häufige Fragen

Ab wie vielen Stunden gilt jemand als Angestellte:r? Es gibt keine Mindestpensa-Grenze – auch 20 %-Pensen sind Anstellungen mit allen Pflichten. Für sehr kleine Pensentaugt die Delegation an Freelancer oft besser.

Darf ich in der Einzelfirma Mitarbeitende haben? Ja – die Einzelfirma kann Personal beschäftigen und wird dadurch zum Arbeitgeber mit allen Pflichten. Die Rechtsform spielt für das Arbeitsrecht keine Rolle; wer grössere Teams plant, prüft den Wechsel zur GmbH (Einzelfirma in GmbH umwandeln).

Was kostet eine Lohnabrechnung mit Software? Einfache Lohnprogramme starten bei rund CHF 10–25 pro Monat und Mitarbeitende:n – deutlich günstiger als der manuelle Aufwand.

Weitere Perspektiven fürs Wachstum liefert gründer-schweiz.ch mit Praxisguides zu Ausgaben und Banking, und die Rechner auf buchhaltung-für-selbständige.ch helfen bei der Vorbereitung der Sozialversicherungszahlen.

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