Erste Mitarbeitende einstellen: Lohn, Sozialversicherungen und Alternativen
Wann sich der erste Angestellte für Selbständige lohnt: Anstellung vs. Freelancer-Delegation, Lohnabrechnung, AHV-Registrierung als Arbeitgeber und die Pflichten im Überblick.
Die erste Mitarbeitende: Das Wichtigste in Kürze
Irgendwann reicht der Tag nicht mehr: Der Auftrag kommt, aber die Kapazität nicht. Bevor du jemanden anstellst, lohnt sich eine ehrliche Rechnung – denn eine Anstellung bringt fixe Kosten und administrative Pflichten mit sich, die über den Lohn weit hinausgehen.
Die Kernpunkte:
- Wahrer Stundenlohn: Lohn + ~15–20 % Arbeitgeberbeiträge + Infrastruktur + Administrationsaufwand.
- Alternativen prüfen: Delegation an Freelancer oder Temporärarbeit binden weniger fixes Kapital.
- Als Arbeitgeber:in wirst du abrechnungspflichtig: AHV/IV/EO, ALV, UVG, BVG, Quellensteuer je nach Situation.
- Arbeitsvertrag und Lohnabrechnung sind Pflicht bzw. üblich – dafür gibt es Vorlagen und Software.
Anstellen oder delegieren? Die Entscheidungshilfe
| Kriterium | Anstellung | Freelancer-Delegation |
|---|---|---|
| Auslastungsrisiko | Trägst du (Fixlohn) | Trägt der Freelancer |
| Kosten pro Stunde | Meist höher (Sozialversicherung) | Stundensatz, aber flexibel |
| Verfügbarkeit | Hoch, planbar | Nach Vereinbarung |
| Verwaltungsaufwand | Lohnabrechnung, Versicherungen | Rechnungsprüfung |
| Wissen im Team | Baut sich auf | Bleibt aussen |
| Skalierung | Langsam | Schnell |
Viele Selbständige starten mit Hybridmodellen: ein Kernteam aus 1–2 Angestellten plus Freelancer-Pool für Spitzen. Wichtig bei der Delegation: Wer Aufträge weitergibt, bleibt verantwortlich für Qualität – und muss die Abgrenzung zur Scheinselbständigkeit beachten (siehe den Guide zur Scheinselbständigkeit).
Was eine Anstellung wirklich kostet
Rechenbeispiel für einen Monatslohn von CHF 5'000 (Vollzeit, 2026):
| Position | Grössenordnung |
|---|---|
| Bruttolohn | CHF 5'000 |
| AHV/IV/EO + ALV (Arbeitgeberanteil ~6.4 %) | ca. CHF 320 |
| UVG (Unfall, Arbeitgeberanteil) | ca. CHF 30–60 |
| BVG ab Obligatoriumsgrenze | ca. CHF 100–250 |
| FK-Verwaltung/verb. Aufgaben (Buffet, SUVA-Faktor je nach Branche) | variabel |
| Total Arbeitgeberkosten | ca. CHF 5'500–5'700 |
Hinzu kommen: Arbeitsplatz und Equipment, Ferienanspruch (mindestens 4 Wochen, 5 für Jugendliche), Feiertage je nach Kanton, Lohnfortzahlung bei Krankheit (je nach Lösung über Taggeldversicherung, siehe Krankentaggeld für Selbständige für die Logik der Fortzahlung), Weiterbildung.
Formel für den Stundensatz: Arbeitgeberkosten ÷ produktive Stunden. Bei 5'500 Franken und rund 160 produktiven Stunden ergibt das einen internen Stundensatz von ~CHF 34 – dein kundenseitiger Stundensatz muss darüber liegen, sonst verlierst du bei jeder verkauften Angestelltenstunde Geld.
Deine Pflichten als Arbeitgeber:in
- AHV-Registrierung: Bei der ersten Anstellung registrierst du dein Unternehmen als Arbeitgeber bei der Ausgleichskasse – die Lohnmeldung (für Selbständige bekannte Prozedur) erweitert sich um die Lohnabrechnung für Mitarbeitende.
- UVG-Abschluss: Unfallversicherung ist bei Angestellten obligatorisch (Berufs- und Nichtberufsunfall).
- BVG: Obligatorisch, sobald der Jahreslohn der CHF-Perimeter überschreitet (BVG-Eintrittsschwelle); darunter freiwillig.
- Quellensteuer: Bei ausländischen Mitarbeitenden ohne C-Bewilligung ziehst du die Quellensteuer ab und führst sie ab.
- Arbeitsvertrag schriftlich festhalten: Lohn, Pensum, Ferien, Kündigung, Geheimhaltung, Nebenbeschäftigung.
- Lohnabrechnung: Monatlich mit Abzügen und Arbeitgeberbeiträgen – dafür gibt es günstige Lohnprogramme (die zweckmässig oft in Buchhaltungssoftware integriert sind).
Praktischer Ablauf der ersten Anstellung
- Bedarf definieren: Welche Aufgaben, wie viele Stunden, ab wann?
- Finanzen prüfen: Runway von 6–12 Monaten Lohnkosten ohne neue Aufträge?
- Vertrag erstellen und Versicherungen (UVG, BVG, Taggeld) abschliessen.
- AHV als Arbeitgeber registrieren, Lohnkonto eröffnen.
- Onboarding: Equipment, Zugänge, Einarbeitung – die ersten 2 Wochen entscheiden über die Produktivität.
- Führen: Wöchentlich kurze Abstimmung, klare Auftragsbeschreibungen, Feedback einholen.
Häufige Fragen
Ab wie vielen Stunden gilt jemand als Angestellte:r? Es gibt keine Mindestpensa-Grenze – auch 20 %-Pensen sind Anstellungen mit allen Pflichten. Für sehr kleine Pensentaugt die Delegation an Freelancer oft besser.
Darf ich in der Einzelfirma Mitarbeitende haben? Ja – die Einzelfirma kann Personal beschäftigen und wird dadurch zum Arbeitgeber mit allen Pflichten. Die Rechtsform spielt für das Arbeitsrecht keine Rolle; wer grössere Teams plant, prüft den Wechsel zur GmbH (Einzelfirma in GmbH umwandeln).
Was kostet eine Lohnabrechnung mit Software? Einfache Lohnprogramme starten bei rund CHF 10–25 pro Monat und Mitarbeitende:n – deutlich günstiger als der manuelle Aufwand.
Weitere Perspektiven fürs Wachstum liefert gründer-schweiz.ch mit Praxisguides zu Ausgaben und Banking, und die Rechner auf buchhaltung-für-selbständige.ch helfen bei der Vorbereitung der Sozialversicherungszahlen.
Als Nächstes lesen
Empfohlene nächste Leitfäden auf Basis von Cluster und Einordnung.