Buchhaltung & RechnungenBetrieb4 Min. LesezeitAktualisiert: 7. August 2026
Cluster: Buchhaltung & RechnungenStufe: Betrieb

Rechnungen korrigieren: Storno und Gutschrift richtig ausstellen

Wie du falsche Rechnungen korrigierst: Storno, Gutschrift, Teilgutschrift – mit Musterformulierungen, MWST-Regeln und Buchhaltungshinweisen für die Schweiz.

Rechnungen korrigieren: Das Wichtigste in Kürze

Tippfehler im Namen, falscher Betrag, doppelte Rechnung, Rabatt vergessen – Rechnungsfehler passieren. Wichtig ist, wie du sie behebst: nicht durch heimliches Ändern der Rechnung, sondern mit einem sauberen Korrekturprozess. In der Schweiz sind zwei Instrumente üblich: die Stornorechnung (Rechnung rückgängig machen) und die Gutschrift (Teilbetrag gut schreiben).

Die Grundregeln:

  • Eine verschickte Rechnung änderst du nie nachträglich – sie ist ein Dokument mit rechtlicher Wirkung.
  • Korrekturenträge erhalten eigene, fortlaufende Nummern (z. B. mit Präfix «GU-» oder «ST-»).
  • Bei MWST-Pflicht korrigierst du die Steuer in der Abrechnungsperiode der Korrektur, nicht retroaktiv in der alten Periode.
  • Die Korrektur verweist immer auf die Ursprungsrechnung (Nummer und Datum).

Wann Storno, wann Gutschrift?

SituationInstrumentErklärung
Rechnung doppelt gestelltStornoZweite Rechnung komplett annullieren
Falscher Gesamtbetrag (zu hoch)Storno + neue RechnungSauberste Lösung bei grösseren Fehlern
Zu viel berechnet (z. B. 12 statt 10 Stunden)GutschriftDifferenz gut schreiben
Rabatt nachträglich gewährtGutschriftTeilgutschrift über Rabattbetrag
Tippfehler im Namen/AdresseGutschrift mit Hinweis oder stillschweigende KorrekturBetrag unverändert – oft genügt ein Begleitschreiben
Leistung storniert, Rechnung unbezahltStornoForderung erlischt

Faustregel: Betragsrelevante Fehler lösen Storno oder Gutschrift aus; rein formale Fehler (Tippfehler, die den Betrag nicht berühren) kannst du mit einer kurzen Mitteilung klarstellen.

Die Gutschrift richtig aufbauen

Eine Gutschrift (englisch «credit note») ist im Kern eine Rechnung mit negativem Vorzeichen. Pflichtangaben:

  1. Bezeichnung «Gutschrift» deutlich am Kopf
  2. Eigene Gutschriftnummer (fortlaufend, z. B. GU-2026-007)
  3. Datum der Gutschrift
  4. Verweis auf die Ursprungsrechnung: «Bezüglich Rechnung 2026-041 vom 12. August 2026»
  5. Korrigierter Betrag mit neuem Total
  6. MWST-Korrektur: bei MWST-Pflicht weist du die Steuerdifferenz mit demselben Satz aus wie ursprünglich
  7. Zahlungshinweis: Gutschriften werden entweder ausgezahlt oder mit offenen Forderungen verrechnet

Musterformulierung:

Gutschrift GU-2026-007 bezüglich Rechnung 2026-041 vom 12.08.2026 Korrektur Leistungsstunden: 10 statt 12 Stunden à CHF 140 Gutschriftbetrag: CHF −280.00 (inkl. MWST 8.1 %)

MWST: die Periodenfrage

War die Ursprungsrechnung mwst-pflichtig, korrigierst du die Steuer dort, wo es buchhalterisch sauber ist: Die Gutschrift reduziert deinen Umsatz in der Periode, in der du sie ausstellst. Hast du die MWST der ursprünglichen Rechnung bereits abgerechnet und deklariert, gleicht die Gutschrift das in der nächsten Abrechnung aus – die ESTV akzeptiert das übliche Verfahren. Die Details zur Periodenlogik findest du im Guide zur MWST für Selbständige.

Achtung bei zwei Spezialfällen:

  • Skonto und Teilzahlungen: Hier gelten eigene Regeln – die MWST bemisst sich am effektiv geschuldeten Entgelt (Art. 28 MWSTG). Der Artikel Skonto anbieten auf gratisrechnung.ch erklärt die Mechanik.
  • Preisänderung nach Vereinbartem: Einseitig darfst du nichts ändern – Korrekturen brauchen die Zustimmung des Kunden, sonst drohen Streit und Betreibung.

Buchhaltung: wie Storno und Gutschrift verbucht werden

  • Erfolgswirksam verbuchen: Gutschriften reduzieren den Umsatz (Erlöskorrektur) – nicht als Kosten buchen.
  • Belege koppeln: Ursprungsrechnung und Gutschrift im Archiv verknüpfen (10 Jahre Aufbewahrung, siehe Buchhaltung für Selbständige).
  • Offene Posten pflegen: In der Debitorenverwaltung die Forderung entsprechend reduzieren – wie das mit wenig Aufwand gelingt, beschreibt der Guide zum Debitoren-Management.

Vorbeugen ist besser als korrigieren

  1. Vor dem Versenden prüfen: Beträge, Stunden, MWST-Satz, Adresse – 30 Sekunden genügen.
  2. Rechnungsvorlage mit Nummernkreis verwenden – dann entstehen Gutschriften mit System. Eine Gratis-Vorlage gibt es bei rechnungslösungen.ch, der QR-Zahlteil entsteht in Sekunden mit dem Generator von gratisrechnung.ch.
  3. Offerten präzise formulieren: Viele Rechnungskorrekturen sind eigentlich Offertenfehler – der Guide zum Offerte schreiben hilft.
  4. Software mit Korrekturworkflow nutzen: Programme wie die im Rechnungsprogramm-Guide verglichenen Tools erzeugen Gutschriften automatisch mit korrekter MWST-Logik – aktuelle Bestenlisten gibt es auf gründer-schweiz.ch.

Häufige Fragen

Darf ich eine Rechnung einfach neu ausstellen? Nur als sichtbare Korrektur: stornieren und neu fakturieren – nie unbemerkt ersetzen.

Braucht eine Gutschrift einen QR-Zahlteil? Wenn du den Betrag auszahlst, ist ein Zahlteil sinnvoll (mit negativem Betrag nicht möglich – dann klassische Überweisung). Bei Verrechnung genügt der Hinweis.

Was, wenn der Kunde die Rechnung schon bezahlt hat? Dann nimm die Korrektur als Gutschrift vor und verrechnest sie mit der nächsten Rechnung – oder zahlst aus. Beides braucht die Zustimmung des Kunden.

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