Buchhaltung & RechnungenBetrieb4 Min. LesezeitAktualisiert: 5. August 2026
Cluster: Buchhaltung & RechnungenStufe: Betrieb

E-Rechnung und eBill in der Schweiz: was Selbständige jetzt wissen müssen

E-Rechnung, eBill, ZUGFeRD und XRechnung: wie die elektronische Rechnung in der Schweiz funktioniert, wer sie braucht und wie du als Selbständige:r mittest.

E-Rechnung in der Schweiz: Das Wichtigste in Kürze

Die elektronische Rechnung ist in der Schweiz längst Realität – aber seit 2025 bekommt sie Rückenwind: Die öffentliche Hand baut den elektronischen Rechnungseingang schrittweise aus, Grossunternehmen folgen, und die QR-Rechnung hat die Papierform ohnehin weitgehend verdrängt. Für Selbständige heisst das: Wer weiss, welche Formen es gibt und was wann verlangt wird, verschickt Rechnungen schneller und wird schneller bezahlt.

Die wichtigsten Fakten:

  • PDF mit QR-Zahlteil bleibt für kleine und mittlere Kunden der Standard – elektronisch im weiteren Sinne, aber kein strukturiertes Format.
  • eBill ist das Verfahren, mit dem deine Rechnung direkt ins E-Banking des Kunden kommt – der Kunde bestätigt und zahlt mit zwei Klicks.
  • ZUGFeRD / XRechnung sind strukturierte Formate (XML im PDF oder als reine Datei), die vor allem Verwaltungen und Grosskonzerne verlangen.
  • Zwang zur E-Rechnung besteht für Selbständige derzeit nicht – aber wer an die öffentliche Hand liefert, kommt um die strukturierten Formate nicht herum.

Die Formate im Überblick

FormatWie es funktioniertWer es verlangtAufwand für dich
PDF mit QR-ZahlteilRechnung als PDF, Zahlteil zum ScannenKMU, Privatkundenminimal
eBillRechnung wird via Plattform ins E-Banking zugestelltEndkunden mit eBill-AboAnmeldung + Software oder Anbieter
ZUGFeRD (PDF/A-3)PDF mit eingebettetem XMLViele GrossunternehmenSoftware, die das Format erzeugt
XRechnung / XMLReine strukturierte DateiÖffentliche Verwaltung (schrittweise)Spezialsoftware oder Anbieter

eBill: der unterschätzte Kanal für Solo-Selbständige

eBill kennt man als Zahlender – aber du kannst auch Rechnungsteller werden. Der Ablauf:

  1. Du registrierst dich bei einem eBill-fähigen Anbieter oder nutzt die Schnittstelle deiner Rechnungssoftware.
  2. Statt (oder neben) dem PDF sendest du die Rechnungsdaten an die eBill-Plattform.
  3. Der Kunde erhält die Rechnung direkt im E-Banking, prüft sie und löst die Zahlung aus – ohne Abtippen, ohne Scannen.

Die Vorteile: kürzere Zahlungszeiten, weniger Rückfragen, automatisch korrekte Zahlungsdaten. Die Grenzen: eBill richtet sich an Endkunden in der Schweiz – für B2B-Kunden mit ERP-Systemen und für Auslandskunden taugt es nicht. Und pro Rechnung fallen Gebühren an, die sich bei Kleinstbeträgen bemerkbar machen.

ZUGFeRD und XRechnung: wenn der Kunde Struktur verlangt

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in der Schweiz die gesetzliche Grundlage für die elektronische Rechnung im Geschäftsverkehr mit der öffentlichen Hand. Konkret bedeutet das:

  • Bund, Kantone und Gemeinden bauen den elektronischen Rechnungseingang aus.
  • Wer an Verwaltungen liefert, muss je nach Ausschreibung ZUGFeRD- oder XRechnung-Formate liefern können.
  • Für den reinen B2B-Verkehr gibt es (noch) keine Pflicht – anders als in der EU, wo ab 2025/2026 schrittweise verpflichtende E-Rechnung kommt.

Wenn du regelmässig an öffentliche Auftraggeber fakturierst, kläre vor dem ersten Auftrag, welches Format gefordert wird. Viele Rechnungsprogramme aus der Schweiz beherrschen ZUGFeRD inzwischen serienmässig – ein Blick in den Rechnungsprogramm-Guide lohnt sich.

Was ändert sich für deine Rechnung inhaltlich?

Nichts Grundlegendes: Die Pflichtangaben bleiben dieselben wie in der klassischen Rechnung – siehe der Guide zum Rechnungen schreiben. Ergänzend kommt hinzu:

  • Strukturierte Daten müssen die gleichen Angaben maschinenlesbar enthalten (Name, UID, Beträge, MWST-Sätze, Referenz).
  • Authentizität und Integrität: Bei MWST-Pflicht musst du die Echtheit der Rechnung sicherstellen – bei E-Rechnungen übernimmt das die Signatur bzw. das EDI-Verfahren.
  • Archivierung: Auch E-Rechnungen gelten 10 Jahre – das XML/PDF gehört ins digitale Archiv, genau wie Belege (siehe Buchhaltung für Selbständige).

E-Rechnung und MWST

Elektronische Rechnungen sind für die MWST vollwertige Rechnungen. Seit 2024 akzeptiert die ESTV die Zustellung per E-Mail ausdrücklich ohne zusätzliche Zustellungsbestätigung – die elektronische Rechnung ist damit der Papierform rechtlich gleichgestellt. Wer saldiert oder vereinnahmt, findet die Grundlagen im Guide zur MWST für Selbständige.

Praktischer Fahrplan für Selbständige

  1. Jetzt: PDF mit QR-Zahlteil als Standard – beispielsweise gratis über den QR-Rechnungsgenerator von gratisrechnung.ch.
  2. Bei wiederkehrenden Endkunden: eBill-Zustellung prüfen – Beschleunigung der Zahlungen.
  3. Bei Grosskunden/Verwaltung: Format erfragen, Software mit ZUGFeRD/XRechnung wählen – aktuelle Vergleiche bietet gründer-schweiz.ch mit den Rechnungssoftware-Bestenlisten.
  4. Buchhaltung anbinden: E-Rechnungen direkt verbuchen statt doppelt erfassen – Vorlagen und Ratgeber dazu liefert rechnungslösungen.ch.
  5. Archiv aufräumen: ein Ordner pro Jahr, Rechnungen unveränderbar ablegen.

Häufige Fragen

Muss ich ab 2026 E-Rechnungen verschicken? Nein, einen allgemeinen Zwang gibt es in der Schweiz nicht. Nur wer an die öffentliche Hand liefert, muss deren Vorgaben erfüllen.

Kann ich weiterhin PDFs per E-Mail verschicken? Ja. Für MWST-Zwecke ist die E-Mail-Zustellung anerkannt.

Was bringt eBill konkret? Schnellere Zahlungen und weniger Aufwand beim Kunden, weil die Rechnung direkt im E-Banking erscheint und mit wenigen Klicks freigegeben ist.

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Empfohlene nächste Leitfäden auf Basis von Cluster und Einordnung.

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